Gerontopsychiatrie
2015 – Multiprofessionell Denken und Handeln!
XII.
Kongress der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie
und -psychotherapie e.V.
04.-06. März 2015
in Essen |
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Symposium DEM1 |
Donnerstag, 05.03.2015,
09.30-11.00 Uhr |
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Fahreignung im
Alter und bei beginnender Demenz |
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Im Zuge der demographischen Entwicklung
werden immer mehr alte und auch hochbetagte Menschen aktive Autofahrer
sein, der Anteil der über 80-jährigen Führerscheinbesitzer
wird für das Jahr 2025 auf mehr als 80 % der Frauen und über
90 % der Männer prognostiziert. Vor diesem Hintergrund wird immer
wieder die Frage der Fahreignung älterer Autofahrer aufgeworfen,
die Möglichkeit obligatorischer Fahrtauglichkeitsuntersuchungen
ab einem gewissen Alter wird kontrovers diskutiert. Sicherheitsaspekte
stehen hierbei der Forderung nach Mobilität und Teilhabe am öffentlichen
Leben gegenüber.
Im Alter ändert sich das Fahrverhalten, wobei Leistungseinbußen
zumindest teilweise kompensiert werden können. Leistungstests führen
zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Fahreignung älterer
Autofahrer. Unfallentstehung und Unfallhäufigkeiten weisen charakteristische
Unterschiede im Vergleich zu jüngeren Autofahrern auf, die häufig
nicht beachtet werden. Eine differenzierte Betrachtung ist aber notwendig,
um eine voreilige Überschätzung der Gefährdung zu vermeiden. Ältere
Autofahrer sind eher selbst gefährdet als dass sie andere gefährden.
Durchschnittlich erst jenseits des 75.-80. Lebensjahres wirken sich gesundheitliche
Beeinträchtigungen häufiger mobilitätsrelevant aus.
Die kognitive Leistungsfähigkeit spielt für das Autofahren eine zentrale
Rolle. Während bei fortgeschrittener Demenz Fahreignung sicher nicht mehr
gegeben ist, kann sie in leichten Demenzstadien noch eine Zeitlang erhalten
sein. Die Beurteilung muss stets individuell und umfassend erfolgen, es gibt
keinen Einzeltest, der für sich allein die Frage der Fahreignung bei beginnender
Demenz definitiv beantworten könnte. Wird eine Demenzdiagnose gestellt,
muss die Problematik zeitnah mit dem Patienten besprochen werden, weil im Verlauf
der Demenz die Fahreignung zwangsläufig verloren gehen wird. Hierzu ist
der Arzt auch formalrechtlich verpflichtet („Sicherungs- oder Sicherheitsaufklärung
bzw. –beratung“ bei progredienter Erkrankung).
Ausreichendes Wissen um gesetzliche Grundlagen und Vorschriften sowie praktische
Durchführung der Fahreignungsuntersuchung ist Voraussetzung dafür,
dass Ärzte rechtzeitig mit ihren Patienten über dieses Thema reden,
denn der u. U. notwendige Verzicht auf den Führerschein stellt einen schwierigen
Entscheidungsprozess dar, bei dem der Arzt den Patienten und seine Angehörigen
als Gesprächspartner und Berater begleiten muss.
Angesichts von Multimorbidität und Polypharmazie ist der Einfluss von
Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit von großer Bedeutung. Eine
besondere Rolle spielen dabei Psychopharmaka, insbesondere Antidepressiva sowie
Schlaf- und Beruhigungsmittel, deren Verordnung mit dem Alter zunimmt.
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Vorsitz |
Dirk K. Wolter,
Flensburg |
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Alexander Brunnauer, Wasserburg a. Inn |
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Verpflichtende
Fahreignungsuntersuchungen für ältere
Autofahrer? Europäische Regelungen im Vergleich |
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Sonja Haustein, Anu Siren, DK-Kopenhagen |
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Fahreignung älterer Autofahrer - Möglichkeiten
und Grenzen der Kompensation |
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Michael Falkenstein, Dortmund/Bochum, Melanie Karthaus,
Dortmund |
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Psychopharmaka
und Fahrtüchtigkeit im Alter |
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Alexander Brunnauer, Wasserburg a. Inn |
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Beratung
zur Fahreignung in der Gedächtnissprechstunde – Erfahrungen
mit strukturiertem, individualisiertem Konsensusprozess |
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Stefan Spannhorst, Bielefeld |