Alterspsychiatrie 2009: Seelische Gesundheit und Menschenwürde

IX. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V.

17.- 20. Juni 2009 in Berlin

   
Symposium C4 Donnerstag, 18.06.2009, 17:00 - 18:30 Uhr
   
   
Gerontopsychiatrische Therapien in der GKV am Beispiel Demenz
     
Zusammen mit der Hirnliga e.V.
   

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Der G-BA hat das Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG am 22. Februar 2005 beauftragt, eine „Nutzenbewertung von Cholinesterasehemmern, ginkgohaltigen Präparaten und Memantin bei Patienten mit Demenz, auch im Vergleich untereinander“, durchzuführen. Das Ergebnis der Beurteilungen wird über die darauf beruhenden Beschlüsse des GBA die Behandlung von Menschen mit Demenz nachhaltig bestimmen.

   
   
Vorsitz Hans Gutzmann, Berlin
  Thomas Kunczik, Wiehl
   
   
  Demenz: Dynamik in der Grundlagenforschung und Stagnation in der Versorgung?
  Heiner Melchinger, Hannover
   
  Der Stand des medizinischen Wissens
  Hans Gutzmann, Berlin
   
  Die Entscheidungsfindung des GBA
  Rainer Hess, Siegburg
   

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