Zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Daniela Sulmann,
Leitstelle Altenpflege im DZA, Berlin


Mit der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, kurz „Pflege-Charta“ liegt ein Rechtekatalog vor, in dem bestehende Rechte, beispielsweise das Recht auf Selbstbestimmung und Fürsorge, Privatheit, Beratung, Kommunikation und Teilhabe konkretisiert werden. Artikel 1 gibt zum Beispiel Anhaltspunkte, wie sich das Recht auf Selbstbestimmung auch für Menschen mit einer Demenz zu zeigen hat.
Mit der Charta soll die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verbessert und ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Sowohl ihnen als auch den Akteuren im Bereich Pflege soll sie ein Maß für die Beurteilung der Qualität der Hilfe- und Pflegeleistungen sein.
In Institutionen wird die Charta mittlerweile eingesetzt, um eine werteorientierte Qualitätsentwicklung voranzubringen, auch hat die Charta Eingang in Gesetze gefunden und sie dient als normative Grundlage für die Bewertung von Ergebnisqualität. Nun gilt es, die Charta vermehrt auch bei den Bürgerinnen und Bürgern bekannt zu machen.

 

back/zurück