Zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Daniela Sulmann,
Leitstelle Altenpflege im DZA,
Berlin
Mit der Charta der Rechte
hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, kurz „Pflege-Charta“ liegt
ein Rechtekatalog vor, in dem bestehende Rechte, beispielsweise das Recht auf
Selbstbestimmung und Fürsorge, Privatheit, Beratung, Kommunikation und
Teilhabe konkretisiert werden. Artikel 1 gibt zum Beispiel Anhaltspunkte, wie
sich das Recht auf Selbstbestimmung auch für Menschen mit einer Demenz
zu zeigen hat.
Mit der Charta soll die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
verbessert und ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt
werden. Sowohl ihnen als auch den Akteuren im Bereich Pflege soll sie ein Maß für
die Beurteilung der Qualität der Hilfe- und Pflegeleistungen sein.
In Institutionen wird die Charta mittlerweile eingesetzt, um eine werteorientierte
Qualitätsentwicklung voranzubringen, auch hat die Charta Eingang in Gesetze
gefunden und sie dient als normative Grundlage für die Bewertung von Ergebnisqualität.
Nun gilt es, die Charta vermehrt auch bei den Bürgerinnen und Bürgern
bekannt zu machen.