Benzodiazepinverordnungen aus der Perspektive der Krankenversicherung

Frauke Repschläger

AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Unternehmensbereich Ambulante Versorgung, Geschäftsbereich Arzneimittel/Apotheken, Düsseldorf

Insgesamt sind die Verordnungen von Sedativa und Hypnotika seit 1992 von 476 Millionen definierten Tagesdosen (DDD, s. Arzneiverordnungsreport 2001) auf 89 Millionen im Jahr 2017 um über 80 % zurückgegangen. Dieser Rückgang bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass in den darauffolgenden Jahrzehnten und Jahren weniger Benzodiazepine und Z-Drugs verordnet worden sind.
Denn ca. 500.000 der 1,7 Millionen von Hypnotika abhängigen Menschen in Deutschland sind schwer abhängig, nehmen demnach mehr als eine Tablette ( 1 DDD) am Tag. Ein großer Teil dieser Patienten sind Frauen über 65 Jahren. Insofern werden Benzodiazepine und Z-Drugs, trotz aller Bemühungen, nach wie vor zu oft und zu schnell verordnet, vielfach auf Privatrezepten und häufig vom Hausarzt. Im Ergebnis kommt es bei älteren Menschen neben einer erhöhten Sturzgefahr zu kognitiven Defiziten. Diese Symptome können wiederum als –beginnende- Demenz missinterpretiert werden bzw. bei langjähriger Anwendung möglicherweise das Risiko einer Alzheimerdemenz erhöhen. Zudem werden insbesondere in Alten- und Pflegeheimen, aber auch bei häuslich von Pflegediensten betreuten Menschen, diese Substanzgruppen zum Teil benutzt, um den Pflegepersonalmangel auszugleichen. Hinzu kommen oft weitere Medikamente, z. B. Opiate oder Neuroleptika, die aufgrund ihrer Wechselwirkungen problematisch sind.

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