Neue Rahmenbedingungen des Gesetzgebers für die ärztliche Versorgung von Patienten mit demenziellen Erkrankungen

Bernhard Gibis,
KBV, Berlin

Die Versorgung durch multiprofessionelle Teams sowie die umfassende, fachgebietsübergreifende Orientierung an dem Erhalt, der Bewahrung oder der Verbesserung der Lebensqualität älterer Patienten sind kennzeichnende Elemente eine geriatrischen Versorgung, wie sie in an Anbetracht einer Gesellschaft des längeren Lebens sowie des technischen Fortschritts für die ambulante Versorgung relevant sind. Ambulante Versorgungsstrukturen sind hingegen bislang vorwiegend monoprofessionell organisiert und an der Akutversorgung von Patientinnen und Patienten ausgerichtet.

Mit der durch den Gesetzgeber initiierten Einrichtung geriatrischer Institutsambulanzen (GIA) im stationären und in der Folge geriatrischer Schwerpunktpraxen im ambulanten Sektor wurden 2016 die Voraussetzungen für neue Versorgungsstrukturen auch in der vertragsärztlichen Versorgung geschaffen. Geriatrische Versorgung ist dabei grundsätzlich hausärztliche Versorgung, die durch entsprechend qualifizierte Unterstützung in die Lage versetzt wird, auch komplexere Behandlungskonstellationen im Patientensinne und -willen bewältigen zu können. Die Kooperation mit relevanten Gesundheitsberufen ist hierbei ebenso Bestandteil der spezialisierten geriatrischen Versorgung wie die ganzheitliche Betrachtung der Lebenssituation. Beides dient dem Ziel, individuelle Patientenfähigkeiten und -fertigkeiten so lange wie möglich zu erhalten bzw. bewahren, um selbstbestimmte Lebensweisen im selbst gewählten Lebensumfeld zu ermöglichen.

Der Fokus der geriatrischen Institutsambulanzen und ihrer vertragsärztlichen Pendants liegt auf der Abklärung bzw. Diagnostik entsprechend aufwändiger geriatrischer Fragestellungen. Die Vereinbarungspartner GKV, KBV und DKG haben zudem geregelt, dass die Verordnung empfohlener Heilmittel nicht zu Lasten der Heilmittelbudgets der verordnenden Ärzte gehen soll. Zusätzlich wurden unabhängig von dieser Entwicklung mit der Förderung nichtärztlicher Praxisassistenten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung neue Möglichkeiten der Betreuung geriatrischer Patienten im Versorgungsalltag eingerichtet, die sukzessive durch fachspezifische Praxisassistenzen auch im geriatrischen Bereich ergänzt werden sollten.

In Anbetracht der bislang rein diagnostischen Ausrichtung spezialisierter geriatrischer Strukturen in der ambulanten Versorgung hat die KBV 2016 in enger Zusammenarbeit mit Einzel-sachverständigen und Verbänden bzw. Gesellschaften ein integriertes Konzept der geriatrischen Schwerpunktpraxis vorgestellt, das der ambulanter werdenden geriatrischen Versorgung Rechnung trägt. Das Konzept sieht dabei auch spezifische Module z.B. für die Versorgung geriatrischer Patienten mit demenziellen Erkrankungen vor und wird derzeit mit Krankenkassen und ihren Verbänden eingehend diskutiert.

Heute schon werden geriatrische Versorgungskonzepte mit Erfolg in anerkannte Praxisnetze integriert. Die verbindliche Einbindung der geriatrischen Schwerpunktpraxis in einen lokalen Praxis-, Klinik- und Pflegeverbund stellt deshalb, neben anderen Optionen, eine weitere Ausbaustufe der eingeschlagenen Strukturbildung dar. Unbenommen der weiterbestehenden besonderen Versorgungsformen nach §140a SGB V hat der Gesetzgeber für die Erprobung neuer Versorgungswege mit dem Innovationsfonds neue Möglichkeiten geschaffen, die gerade auch für den Bereich der Geriatrie genutzt werden sollten.

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