Das Schlichtungsverfahren in der Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern – Prinzipien der Arzthaftungsproblematik

Manfred Koller,
Ärztlicher Direktor Asklepios Fachklinikum Göttingen

Ein Schlichtungsverfahren kann in mehr als 90 Prozent der Fälle einen aufwändigen Arzthaftungsprozess vor einem Gericht vermeiden helfen.

Der Ablauf eines Schlichtungsverfahrens unter der Maßgabe der Transparenz für alle am Verfahren Beteiligten wird dargestellt.

Begriffe wie Behandlungsfehler, Befunderhebungsmangel, Schaden als Fehlerfolge oder unabhängig davon etc. und Beweislastumkehr werden an Beispielen aus dem psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgebiet erläutert.

Es geht dabei auch um Aspekte dessen, was man aus Behandlungsfehlern lernen kann, wie man mit einem Fehler umgehen sollte, wie man das haftungsrechtliche Denken besser nachvollziehen kann und wie die Dokumentation gestaltet sein sollte.

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