Das Symposium beschäftigt
sich mit der Thematik, wie in der Gerontopsychiatrie mit jenen Patienten
umgegangen werden soll, die passager oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig
sind und bei denen eine Behandlungsoption und -notwendigkeit besteht.
Ausgehend von realistischen Fallvignetten (z.B. Depression mit akuter
Suizidaliät, Delir bei Exsikkose, Operation eines Tumors bei gleichzeitig
bestehender Demenz etc.), bei denen eine Behandlung medizinisch notwendig
erscheint, ohne dass jedoch die explizite Einwilligung des Patienten
in die Behandlung vorliegt, diskutieren Juristen und Ärzte aktuelle
Rechtsfragen.
Dabei wird durch den Richter neben der derzeitigen Rechtsprechung insbesondere
auf die juristische Unterscheidung von natürlichem Willen, freiem Willen,
Einwilligungsfähigkeit eingegangen.
Der Patientenanwalt stellt u.a. die rechtlichen Möglichkeiten von Vorsorgevollmacht,
gesetzlicher Betreuung, Unterbringung nach den Landesunterbringungsgesetzen
vor und diskutiert deren rechtliche Implikationen aus Patientensicht.
Von ärztlicher Seite soll dargestellt werden, welcher Art die Behandlungsoptionen
sind und mit welchen Risiken für die Patienten sie verbunden sein können
bzw. welche Risiken eine Nichtbehandlung birgt.