Rabatt/(Verträge) – Wo sehen wir die Endlichkeit – und was kommt dann?
Rainer Seiler,
Vertriebsleiter ratiopharm GmbH, Ulm
Das
deutsche Gesundheitssystem gehört
weltweit sowohl zu den leistungsfähigsten als auch teuersten. Eine Effizienzsteigerung
in der Gesundheitsversorgung hat angesichts der Demographie, des medizinischen
Fortschritts und der prognostizierten Kostenentwicklung höchste Priorität.
Dabei sind vor allem die Überwindung der Sektoren und professionelles Schnittstellenmanagement
wirksame Hebel zur Verbesserung der vielfach beschriebenen Schwachstellen im
deutschen Gesundheitswesen. Es ist daher an der Zeit, konkrete Ideen zur Verbesserung
der Schnittstelle ambulant-stationär, für fach- und berufsfeldübergreifende
Kommunikation und Koordination oder zur Optimierung der Chronikerversorgung
in neuen Versorgungsmodellen umzusetzen.
Die Finanzierung der erhöhten Versorgungsqualität wird in integrierten
Versorgungssystemen zu einem großen Teil durch Einsparungen zum Beispiel
durch Reduktion von Folgeerkrankungen oder Komplikationen und durch eine rationale
Arzneimitteltherapie gewährleistet. Rabattverträge nach §130a
SGB V bieten pharmazeutischen Unternehmen konkrete Möglichkeiten zur Kooperation
mit innovativen Versorgungsmodellen. Neben dem Effizienzpotenzial durch einen
abgestimmten, an Leitlinien orientierten Einsatz von Arzneimitteln können
die Rabatte der Rabattvertragspartner Spielraum für die Vergütung
der Leistungserbringer ermöglichen.
Bedauerlicherweise sind Rabattverträge
zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern bislang fast ausschließlich
auf reine Kostensenkung reduziert. Es geht dabei kaum um die notwendige Versorgungsoptimierung.
Rabattverträge sind allerdings nur dann sinnvoll, wenn Sie die Versorgungsqualität
für die Patienten insbesondere im Bereich der Medikationssicherheit und
Therapietreue verbessert wird.
Die derzeit praktizierten Wirkstoffausschreibungen werden diesem Anspruch nicht
gerecht. Sie erzielen lediglich für die Krankenkassen einen kurzfristigen
ökonomischen Vorteil. Dieser darf allerdings nicht zu Lasten der Versorgungsqualität
der Patienten gehen. Für die Arzneimittelindustrie, insbesondere für
die die deutschen Generikaunternehmen führen Ausschreibungen auf Wirkstoffebene,
die allein auf den niedrigsten Preis abzielen, zu einem noch nie da gewesenen
Unterbietungs- und Verdrängungswettbewerb. Teilweise erhalten Unternehmen
nur dann Zuschläge, wenn sie Preise im Bereich der Grenzkosten oder sogar
darunter bieten.