Rabatt/(Verträge) – Wo sehen wir die Endlichkeit – und was kommt dann?

Rainer Seiler,
Vertriebsleiter ratiopharm GmbH, Ulm


Das deutsche Gesundheitssystem gehört weltweit sowohl zu den leistungsfähigsten als auch teuersten. Eine Effizienzsteigerung in der Gesundheitsversorgung hat angesichts der Demographie, des medizinischen Fortschritts und der prognostizierten Kostenentwicklung höchste Priorität. Dabei sind vor allem die Überwindung der Sektoren und professionelles Schnittstellenmanagement wirksame Hebel zur Verbesserung der vielfach beschriebenen Schwachstellen im deutschen Gesundheitswesen. Es ist daher an der Zeit, konkrete Ideen zur Verbesserung der Schnittstelle ambulant-stationär, für fach- und berufsfeldübergreifende Kommunikation und Koordination oder zur Optimierung der Chronikerversorgung in neuen Versorgungsmodellen umzusetzen.
Die Finanzierung der erhöhten Versorgungsqualität wird in integrierten Versorgungssystemen zu einem großen Teil durch Einsparungen zum Beispiel durch Reduktion von Folgeerkrankungen oder Komplikationen und durch eine rationale Arzneimitteltherapie gewährleistet. Rabattverträge nach §130a SGB V bieten pharmazeutischen Unternehmen konkrete Möglichkeiten zur Kooperation mit innovativen Versorgungsmodellen. Neben dem Effizienzpotenzial durch einen abgestimmten, an Leitlinien orientierten Einsatz von Arzneimitteln können die Rabatte der Rabattvertragspartner Spielraum für die Vergütung der Leistungserbringer ermöglichen.

Bedauerlicherweise sind Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern bislang fast ausschließlich auf reine Kostensenkung reduziert. Es geht dabei kaum um die notwendige Versorgungsoptimierung. Rabattverträge sind allerdings nur dann sinnvoll, wenn Sie die Versorgungsqualität für die Patienten insbesondere im Bereich der Medikationssicherheit und Therapietreue verbessert wird.
Die derzeit praktizierten Wirkstoffausschreibungen werden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie erzielen lediglich für die Krankenkassen einen kurzfristigen ökonomischen Vorteil. Dieser darf allerdings nicht zu Lasten der Versorgungsqualität der Patienten gehen. Für die Arzneimittelindustrie, insbesondere für die die deutschen Generikaunternehmen führen Ausschreibungen auf Wirkstoffebene, die allein auf den niedrigsten Preis abzielen, zu einem noch nie da gewesenen Unterbietungs- und Verdrängungswettbewerb. Teilweise erhalten Unternehmen nur dann Zuschläge, wenn sie Preise im Bereich der Grenzkosten oder sogar darunter bieten.

 

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