Zur Rolle von Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht bei Demenz

Bärbel Schönhof,
Rechtsanwaltskanzlei Schönhof, Bochum


Zielsetzung/Fragestellung
Die Demenzerkrankung bringt es mit sich, dass die Betroffenen ihr Leben mit fortschreitender Krankheit immer weniger überblicken und eigenständig regeln können. Der Verlauf der Krankheit, die damit verbundene psychische und physische Belastung der Betroffenen und ihrer Angehörigen führt häufig dazu, dass der Gedanke, dass eine Demenzerkrankung einschneidende juristische Auswirkungen haben kann, gar nicht aufkommt oder gleich wieder verdrängt wird, nach dem Motto: „Darum müssen wir uns auch irgendwann einmal kümmern.“ In vielen Fällen ist es dann jedoch zu spät.

Rechtzeitige rechtliche Vorsorge bedingt die größtmögliche Wahrung der Selbstbestimmung bei Demenzerkrankungen. Die Instrumente der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung geben die Möglichkeit, auch mit einer Demenzerkrankung ein Leben nach eigenen Vorstellungen, ohne Fremdbestimmung, möglichst lang führen zu können. Der Vortrag wird diese Möglichkeiten erläutern, jedoch auch auf die rechtliche Problematik der Wirksamkeit dieser Verfügungen bei Demenzerkrankungen eingehen.

 

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