Zur Rolle von Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht bei Demenz
Bärbel Schönhof,
Rechtsanwaltskanzlei Schönhof,
Bochum
Zielsetzung/Fragestellung
Die Demenzerkrankung bringt es mit sich, dass die Betroffenen ihr Leben mit
fortschreitender Krankheit immer weniger überblicken und eigenständig
regeln können. Der Verlauf der Krankheit, die damit verbundene psychische
und physische Belastung der Betroffenen und ihrer Angehörigen führt
häufig dazu, dass der Gedanke, dass eine Demenzerkrankung einschneidende
juristische Auswirkungen haben kann, gar nicht aufkommt oder gleich wieder
verdrängt wird, nach dem Motto: „Darum müssen wir uns auch
irgendwann einmal kümmern.“ In vielen Fällen ist es dann
jedoch zu spät.
Rechtzeitige rechtliche Vorsorge bedingt die größtmögliche Wahrung der Selbstbestimmung bei Demenzerkrankungen. Die Instrumente der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung geben die Möglichkeit, auch mit einer Demenzerkrankung ein Leben nach eigenen Vorstellungen, ohne Fremdbestimmung, möglichst lang führen zu können. Der Vortrag wird diese Möglichkeiten erläutern, jedoch auch auf die rechtliche Problematik der Wirksamkeit dieser Verfügungen bei Demenzerkrankungen eingehen.